Anhänge: Krampenhege betreffende Verträge

Anhänge: Krampenhege betreffende Verträge

LAS Abt.: 127.4 Nr.: 4, S. 157 – 157 b

Zu wissen sey hiemit, allen denen solches zu wissen nöthig ist, daß ich Endesunterschrie­bener der Erbbpächter Johann Georg Oldenburg meine, auf dem Hoisbüttler Felde bele­gene halbe Erbpachtstelle mit allen dazu gehörigen Gebäuden und Ländereyen, so wie nicht weniger mit den damit verbundenen rechten, Gerechtigkeiten, Abgaben und Lasten, so wie solche in dem Erbpachtsbriefe vom 10. November 1796 und dem Con­tracte vom 19. December 1812 bestimmt und auf dem Folio 25 des Schuld- und Pfand­protokolles des adelichen Guts Hoyesbüttel beschrieben worden, auch mit den vorhande­nen Inventarienstücken, namentlich 2 Pferden, 5 Hühner, 1 Starke, 2 Kälber, 1 Wagen, 1 Pflug, 2 Eggen, einer langen Leiter erb- und eigenthümlich überlassen habe, an Franz Hinrich Christopher Kruse aus Mollhagen für die wohlbehandelte Kaufsumme von 1920 reichsbankthaler Silber oder Drey Tausend Sechs Hundert Mark lübisch Courant.

Die obengedachte Kaufsumme wird vom Käufer folgendermaaßen berichtigt.a, übernimmt er die auf der Stelle haftende Protocollschuld von – – – – – – – – – – 900 Mk

und berichtigt davon zur Verfallzeit die stipulirten Zinsen resp: von Ostern

und Maytag d. J.

b. zahlt er auf Maytag d. J. baar an mich aus – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 600 Mk

c. zahlt er auf Martini d. J. mit Zinsen zu 4 % pro rata temporis gleichfalls

baar an mich aus – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 1500 Mk

d. stellt er sofort eine zu protokollirende landesübliche Obligation an mich

aus auf – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 600 Mk

Ich der mitunterzeichnete Käufer Franz Hinr: Christ: Kruse bekenne den richtigen Emp­fang der mir vorbemerktermaaßen verkauften halben Erbpachtsstelle cum pert: nament­lich den gedachten Inventarienstücken, entsage daher der Einrede des nicht erfüllten Contracts und mache mich unter Verpfändung der gedachten halben Erbpachtsstelle ver­bindlich, die vorgedachten Zahlungstermine prompte abzuhalten und die sonst auf dieser Stelle haftenden Abgaben und Lasten vom 1. May d. J. an, zu tragen.

Dessen zur Urkund haben wir diesen Kauf- und Ueberlassungscontract mit Entsagung al­ler Einreden und rechtsbehelfe, wie sie auch Namen haben, insbesondere der bekannten rechtsregel, daß eine allgemeiner ohne vorhergegangenen besondern Verzicht nicht ver­bindlich sey, eigenhändig unterschrieben.

Geschehen Oldesloe im combinirten adelichen Gutsgerichte für Hoyesbüttel p p, den 29 März 1831.

Eigenhändig + von Joh: Georg Oldenburg

Franz Hinrich Christopher Kruse

in fidem subscript:

v. Colditz

Vorstehender Kaufcontract wird hiedurch von mir Salvo jure tertii von mir Gutsherr­schaftlich confirmirt. Hoyesbüttel den 19 April 1831.

Gr. Schmettau

collat: H. v.

Colditz

Abt.: 127.4 Nr.: 4, S. 307 b – 308 b

Kund und zu wissen sei hiemit einem Jedem dem danach gelegen, daß ich Endesunter­schriebener der Erbpächter Franz Hinr: Christoph Kruse meine, auf dem Hoyesbüttler Felde belegene halbe Erbpachtsstelle mit allen dazu gehörigen Gebäuden und Ländereien, sowie nicht weniger mit den damit verbundenen rechten, Gerechtigkeiten, Abgaben und Lasten, so wie solche in dem Erbpachtsbriefe vom 10. Novbr. 1796 und dem Contracte vom 19. December 1812 bestimmt und auf dem Folie 25 des Schuld- und Pfandprotocol­les des adl: Guts Hoyesbüttel beschrieben worden, auch mit den Inventarienstücken, als:

2 Pferde nebst Pferdegeschirr
6 Kühe
1 Sau mit Ferkel (von den Kruse jährlich 2 zurück erhält)
2 Wagen mit …[?] 1 Fuhrkette
2 Eggen
2 Pflüge
1 Misthaken
1 Mistforke
2 Heuforken
2 Hungerharken
1 große Leiter
1 Häcksellade
1 Häckselkiste
1 Spaten u. 1 Schaufel
1/2 Tonne Weitzen u. 16 Tonnen Saathafererb- und eigenthümlich überlassen habe an E. H. Kaehlau aus Rümpel Amts Trittau für die wohlbehandelte Kaufsumme von 5866 r 64 ß RM geschrieben Fünf Tausend Acht Hundert Sechs und Sechszig Thaler 64 ß RM.Die ebengedachte Kaufsumme ist und wird vom Käufer dergestalt berichtigt,daß derselbe bereits baar an mich bezahlet hat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3200 r RM

für deren Empfang ich hiemittelst bündigstermaaßen quitire und

ihm den nachbleibenden Rest von . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2666 r 64 ß

sofort eine zu protocollirende landesübliche Obligation an mich ausstellt. ————–

sind also 5866 r 64 ß

Ich der mitunterzeichnete Käufer E. H. Kaehlau bekenne den richtigen Empfang der mir vorbemerktermaaßen verkauften halben Erbpachtsstelle cum pert. zum 1. April d. J. na­mentlich den gedachten Inventarienstücken entsage daher der Einrededes nicht erfüllten Contracts und mache mich verbindlich, alle auf dieser Stelle haftenden Abgaben und Lasten vom Antrittstage an gerechnet zu tragen. Die Kosten dieses Contracts, desglei­chen die 1/2 pr Ct Steuer tragen Contrahenten halbschiedlich.

Dessen zur Urkund haben wir diesen Kauf- und Ueberlassungscontract mit Entsagung al­ler Einreden und Rechtsbehelfe, wie sie auch Namen haben, insbesondere der bekannten Rechtsregel, daß ein allgemeiner ohne vorhergegangenen besonderen Verzicht nicht ver­bindlich sei, eigenhändig unterschrieben.

So geschehen Oldesloe im com: adl: Gutsgerichte für Hoyesbüttel pp den 4. July 1857

E. H. Kaehlau Franz Hinr: Chr: Kruse

in fidem subscript:

von Colditz

Vorstehender Kauf- und Ueberlassungscontract wird hiedurch salvo jure tertii von mir Gutsherrlich Namens u. im Auftrage der Gutsherrschaft confirmirt.

Inspectorat zu Hoyesbüttel den 8. July 1857

A. Schröder

collat: v.

Colditz

LAS Abt.: 127.4 Nr.: 4, S. 332 – 333

Kund und zu wissen sei hiemit, daß zwischen dem Erbpächter Ernst Hinrich Kaehlau in Hoyesbüttel als Verkäufer und Ueberlasser einerseits und dem Schmied Johann Hinrich Lüth aus Rehorst Amts Reinfeld als Käufer und Annehmer andererseits mit Vorbehalt gutsherschaftl: Genehmigung am 10. April 1859 nachstehender Kauf- und Ueberlas­sungscontract verabredet, geschlossen und am unten gesetzten Tage gerichtlich vollzo­gen worden ist.

§ 1.

Es verkauft und überläßt nämlich der vorgenannte Ernst Hinrich Kählau die ihm zustän­dige, im Dorfe Hoyesbüttel belegene Erbpachtstelle N° 11 mit allen dazu gehörigen Ge­bäuden und Ländereien und zwar, die Gebäude, wie solche und niet- und nagelfest zur Stelle stehen, die Ländereien wie solche in ihren End- und Scheidungen belegen und be­friedigt sind, mit allen damit verbundenen Rechten und Gerechtigkeiten aber auch allen Abgaben, Lasten und Leistungen, sowie solche im Erbpachtsbriefe vom 10. Novbr. 1796 und dem Contract vom 19. Decbr: 1812 bestimmt sind, sowie mit sämmtlichem todten und lebenden Inventar, Vorräthe und Bienenstöcken wie solche dem Käufer zur Zufrie­denheit angewiesen und überliefert worden ist, erb- und eigenthümlich an den gleichfalls vorgenannten Schmied Johann Hinrich Lüth aus Rehorst für die wohlbehandelte Kauf- und Ueberlassungssumme von 6560 RM: geschrieben Sechs Tausend, Fünf Hundert und Sechszig Thaler Reichsmünze, wovon jedoch auf das Inventar 1600 RM abgerechnet werden

§ 2.

In Berichtigung der vorstehenden Kaufsumme von 6560 RM:

übernimmt Annehmer die Protocollschulden zum Betrage . . . . . . . . . . . . . .2666 r 64 ß

als seine eigenen, verzinst dieselben obligationsmäßig und stellt an den

betr: Creditor eine Agnitionsacte aus;

Käufer hat bereits gezahlt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2346 r 64 ß

wofür demselben vom Verkäufer hiemittelst bündigst quitirt wird;

und stellt Käufer über den Rest von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1546 r 64 ß

dem Verkäufer eine bis zum 10. April 1863 unkündbare, jedoch vom

1. May 1859 ab an mit 3/2 prCt zu verzinsende und auf Kosten des Käufers

zu protocollirende, landesübliche Obligation aus. Erfüllen 6560 RM

§ 3.

Der Antritt der solchergestalt verkauften Erbpachtsstelle Seitens des Käufers hat am 1. May 1859 zu dessen Zufriedenheit bereits Statt gehabt und trägt derselbe von diesem Zeitpunkt angerechnet die sämmtlich darauf haftenden Abgaben, Lasten und Leistungen, wie er auch von da an die Zinsen des prot: Capitals sowie diejenigen des noch nicht dann berichtigten Kaufgeldes bezahlt.

§ 4.

Die sämmtlichen mit der Errichtung dieses Contracts verbundenen Kosten, für die An- und Zuschreibung sowie die die Königl. 1/2 prCt-Uebertragungssteuer werden von den Contrahenten halbschiedlich, dagegen die Kosten des gegenwärtigen Stempelpapiers von dem Käufer einseitig
getragen.

Dessen zur Urkund haben beiderseits Contrahenten den vorstehenden Kauf- und Ueber­lassungscontract unter Entsagung aller Einreden pp eigenhändig unterschrieben.

So geschehen Oldesloe im comb: adl: Gutsgericht für Hoyesbüttel pp den 1. März 1861.

E. H. Kählau J. H. Lüth

in fidem subscript

vonColditz

Vorstehender Kauf- und Ueberlassungscontract wird hiedurch salvo jure tertii von mir Gutsherrschaftlich confirmirt. Hoyesbüttel, den 4. März 1861

A. Schröder

collat: H. v.

Colditz

LAS Abt.: 127.4 Nr.: 4, S. 338 b – 339 b

Kund und zu wissen sei hiemit, daß zwischen dem Erbpächter Johann Hinrich Lüth in Hoyesbüttel als Verkäufer einerseits und dem Schiffszimmermann Johann Hinrich Christian Lüthje aus Lübeck als Käufer andererseits, unter Vorbehalt Gutsherschaftlicher Genehmigung, nachstehender Kaufcontract verabredet, geschlossen und am untengesetz­ten Tage gerichtlich vollzogen worden ist.

§ 1.

Es verkauft und überläßt nämlich der vorgenannte Erbpächter Johann Hinrich Lüth die ihm zuständige, im Dorfe Hoyesbüttel, am s. g. Rothwegen belegene halbe Erbpachts­stelle No 11 mit allen dazu gehörigen Gebäuden u. Ländereien, die Ländereien, wie sie in ihren End- und Scheidungen belegen sind, die Gebäude, wie erd- niet- und nagelfest zur Stelle stehen, mit allen darauf verbundenen Rechten und Gerechtigkeiten, aber auch allen Abgaben, Lasten und Leistungen, wie solche im Erbpachtsbriefe vom 10. Novbr. 1796 und in dem Contracte vom 19. Decbr. 1812 bestimmt sind, sowie mit sämmtlichem vor­handenem todten und lebenden Inventar, der auch vorhandenen diesjährigen … [?] der Vorräthe pp wie solches Alles dem Käufer zu seiner Zufriedenheit bereits angewiesen worden ist, erb- und eigenthümlich an den gleichfalls vorgenannten Schiffszimmermann Johann Hinrich Christian Lüthje um und für die wohlbehandelte Kauf- und Ueberlas­sungssumme von 5866 r 64 ß RM., geschrieben: Fünf Tausend Acht Hundert Sechs und Sechszig Thaler Reichs Münze, wovon jedoch 1600 RM. auf das Inventar gerechnet werden.

§ 2.

In Berichtigung dieser Kaufsumme von 5866 r 64 ß RM. übernimmt Käufer die auf dem Folium der verkauften Erbpachtsstelle protocollirten Schulden,

nämlich ein Capital des Altentheilers F. H. Chr: Kruse zu Stapelfeld . . . . . . 2666 r 64 ß

und ein Capital des Krugwirths Ernst Hinrich Käselau zu Oldesloe . . . . . . .1546 r 64 ß

als eigene Schuld, stellt auf Verlangen der Creditoren Agnitionsacten aus u.

zahlt die Zinsen vom Uebertrittstage an pro rata temporis zur Verfallzeit;

Käufer bezahlt ferner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1066 r 64 ß

für deren Empfang der Verkäufer durch Unterschrift diese Contracts quitirt.

Den Rest, zum Betrage von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .586 r 64 ß

zahlt Käufer am 15. Januar 1862 mit 4% pr. a. Zinsen, pro rata temporis,

vom heutigen Tage an gerechnet, wodurch erfüllt wird die Kaufsumme von .5866 r 64 ß

§ 3.

Verkäufer übernimmt die Gewärleistung hinsichtlich aller derer wider die verkaufte Erb­pachtsstelle zu erhebenden dinglichen Ansprüche Dritter, verspricht in dieser Beziehung dem Käufer alle desfälligen Forderungen von der Hand und denselben schadlos zu halten und willigt namentlich darin, daß Käufer befugt sein soll, rechtsbegründete Ansprüche der Art [?] … [?] von den am 15. Januar 1862 auszuzahlenden Restkaufgeldern zu be­richtigen.

§ 4.

Der Antritt der solchergestalt verkauften Erbpachtsstelle seitens des Käufers erfolgt auf Michaeli d. J. und trägt Käufer von diesem Zeitpuncte an die sämmtlichen darauf haften­den Abgaben, Lasten und Leistungen und die Zinsen der übernommenen Protocollschul­den.

§ 5.

Die sämmtlichen mit der Errichtung dieses Contracts verbundenen Kosten, für die An- und Zuschreibung, sowie die Halbprocentsteuer an die Königl: Casse tragen Contrahen­ten halbschiedlich während die Kosten des gegenwärtigen Stempelpapiers von dem Käu­fer einseitig getragen werden.

Dessen zur Urkund haben beiderseits Contrahenten den vorstehenden Kauf- u. Ueberlas­sungs- Contract unter Entsagung aller Einreden pp eigenhändig unterschrieben.

So geschehen Oldesloe im comb: adl: Gutsgericht für Hoyesbüttel pp den 26. Septbr. 1861.

J. H. Lüth

J. H. Lüthje

in fidem subscript

vonColditz

Vorstehender Kauf- u. Ueberlassungs-
(Der Rest auf Seite 340 wurde nicht kopiert)