Archäologische Denkmale
1.-6. Lottbek
Vorgeschichtliche Grabhügel in der Heinrich-von Ohlendorff-Straße.
An der Heinrich-von-Ohlendorff-Straße in der Flur Roggenstall befinden sich auf Hoisbüttler Gebiet sechs (von ehemals acht) vorgeschichtliche Grabhügel, die 1990 unter Schutz gestellt wurden. Auf Volksdorfer Seite – gegenüberliegende Straßenseite – befinden zwei (von ehemals drei) weitere Grabhügel. Diese wurden schon 1973 unter Denkmalschutz gestellt.
Heinrich-von-Ohlendorff-Straße
überwucherte Überreste von bronzezeitlichen Grabhügeln
Raimund Marfels 1968 © Kreisarchiv Stormarn Link zum Bild
7. Hoisbüttel
(Karpfen-)Teich im Garten des ehemaligen Herrenhauses in der Ohlstedter Str. 9
Hier befindet sich wahrscheinlich eine Mittelalterliche Burganlage (Motte/Kemlade).
Teich vor dem Herrenhaus
Denkmalschutz für ein mittelalterliches Bauwerk in Hoisbüttel
Kürzlich hat das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein, Schleswig, in der Gemeinde Ammersbek ein weiteres Kulturdenkmal in das Denkmalbuch des Landes eingetragen. Dies teilte jetzt Stormarns Landrat Klaus Plöger vor der Presse mit. Einzelheiten erläuterte Kreisbaudirektor Burkhard von Hennigs, verantwortlich für die Denkmalpflege im Kreis Stormarn.
Bei einer Teichräumung im früheren Gutspark von Hoisbüttel im Jahr 1893 wurde dort eine kleine ovale, mit einem Graben umgebene Insel freigelegt. Davor lag ein gleichmäßiger Pfahlrost von rund 25 bis 30 cm dicken, teilweise noch über einen Meter langen behauenen Pfählen, umgeben von einer halbkreis-förmigen Pfahlsetzung aus dünneren Pfählen.
Solche Pfahlreste sind im Vergleich mit anderen Ausgrabungen typisch für spätmittelalterliche Wehrbauten oder befestigte Speicher. Hier wäre vor allem an den seltenen Bautyp einer „Kemlade“ zu denken, ein vor allem durch seine Lage im Wasser geschützter Wohnturm eines adligen Grundbesitzers. Der Befund wurde seinerzeit nicht weiter untersucht und ist daher vermutlich erhalten geblieben. Wirtschaftsgebäude lagen in der Regel in der Nähe; sie sind im konkreten Fall bisher jedoch nicht lokalisiert.
Im Bereich des heutigen Teiches und seiner Ufer sind weitere erhaltenen Befunde zu vermuten und darüber hinaus Verlustfunde im umgebenden Grabenschlamm. Derartige Siedlungsfunde sind, wie das Archäologische Landesamt herausstellte, von besonderer Bedeutung, da sie andernorts zumeist zerstört sind. Durch den jetzt ausgesprochenen Denkmalschutz müssen alle Maßnahmen im Teich oder an seinem Ufer von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden.
Eigentümer der Reste dieses ab sofort geschützten Bauwerks und des zugehörigen Grundstücks ist die Gemeinde Ammersbek. In Abstimmung mit ihr wurde die östliche Denkmalgrenze auf die im Dezember 2004 neu festgelegte Grundstücksgrenze zum angrenzenden, seinerzeit verkauften östlichen Teil des Gutsparks mit dem ehemaligen Herrenhaus Hoisbüttel gelegt.
Südwestlich schließt sich an den Teich eine markante, etwa 300 Meter lange Lindenallee an, die ebenfalls Teil des gesetzlich geschützten ehemaligen Gutsparks ist und der Gemeinde Ammersbek gehört.
Neben der bereits seit 1991 unter Denkmalschutz stehenden Gruppe von sechs vorgeschichtlichen Grabhügeln an der Ostseite der Heinrich-von- Ohlendorff-Straße, südlich des Ortsteils Lottbek, besitzt die Gemeinde seit diesem Winter nun auch ein geschütztes mittelalterliches Baudenkmal, wie von Hennigs abschließend feststellte.
Artikel vom 30.5.2005
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