Die Topografie

Die Topografie von Bünningstedt


Topografie – (von griechisch tópos, „Ort“ und grafeïn, „zeichnen, beschreiben“; wörtlich Ortsbeschreibung) – jenes Teilgebiet, das sich mit der Lagebeschreibung der natürlichen und künstlichen Objekte an der Erdoberfläche beschäftigt.


1747

Das Dorf Bünningstedt war 1747 das größte Bauerndorf des Ahrensburger Gutes. Die Dorfflur umfasste rund 740 ha Land in verschiedener Qualität wie Acker und Weide, Wiese und Gebüsch. Von den Wiesen und Weiden sollten die Bünningstedter Bauern nach den Berechnungen von C. L. Diehn im Jahr rund 245 Fuder Heu einfahren können.

Zehn Volle Hufen einschließlich des Stein-Hoops (Steenhoop) sowie sechs Halbe Hufen und sieben Großinstenstellen waren fest im gutswirtschaftlichen System verankert. Ihre Wirte mussten regelmäßig Hand- und Spanndienste zur Verfügung stellen. Die Vollhufner und die Großinsten dienten auf dem Haupthof, während die sechs Halbhufner ihre Dienste dem Meiereipächter in Wulfsdorf ableisten mussten. Mehrere Kleininstenfamilien wohnten in Bünningstedt, allein vier von ihnen auf der „wüsten Stelle“. Im Dorf befand sich eine Hirtenkate und eine Schäferkate sowie eine Kate in Steenhoop. Auch die Katen des Rademachers Peter Eggert und des Kleinen Insten Hinrich Wriggers standen hier. In Bünningstedt war der Kleine Inste Hein Singelmann auch Bauknecht. Das Kopfzahlregister von 1753 zählt acht Kleininstenfamilien auf, die leibeigen waren, darunter auch der Bauknecht Hein Singelmann. Im Jahr 1753 wohnten insgesamt 143 Leibeigene in Bünningstedt, die jüngste war die drei Monate alte Trin Witten.

Die insgesamt 740,84 Hektar große Dorfflur hatte der Landmesser in 934 Stücke unterteilt, wobei er das Ackerland, wie auch schon in der Woldenhorner Feldmark, in elf Schläge aufgemessen hatte. Diese Schläge waren zwischen 24,94 Hektar und 51,16 Hektar groß. Nach dem Erdbuch von 1747 erhielten die einzelnen Bünningstedter Bauernstellen ihrem Rechtstitel entsprechend Nutzungsrechte an der Dorfflur. Ein Vollhufner erhielt 31,84 Hektar Kornland, konnte rund 18 Fuder Heu für die Winterfütterung einfahren und für Baumaßnahmen 10 Kabel Holz schlagen. Einem Halbhufner wurde von diesen Mengen jeweils rund die Hälfte zugemessen, und ein Großinste musste mit 3,78 Hektar Land und 1/12 Fuder Heu auskommen. Die Großinsten erhielten zudem noch etwas Gartenland, ebenso wie der Bünningstedter Dorfhirte und die Kleinen Insten zwischen 1000 und 2000 qm.

Die acht Bünningstedter Kleininsten hatten jährlich sechs Reichstaler Miete an den Ahrensburger Gutsherren für ihre Katen zu entrichten. Dementsprechend waren die Revenuen des Gustherren mit insgesamt 48 Reichstalern jährlich im Vergleich zu anderen Einnahmeposten gering. Die Bedeutung Bünningstedts lag für den Gutsherren gemäß des gutswirtschaftlichen Systems allein bei der Arbeitsleistung, die von den Bünningstedter Höfen für seine Eigenbetriebe – den Haupthof und die Wulfsdorfer Meierei – erbracht werden mussten: tägliche Hand- und Spanndienste von den Vollhufen, regelmäßige und festgeschriebene Handdienste von den Großinsten und eine dem Umfang nach bestimmte und dem Einsatz nach Belieben abzufordernde Menge an Handdiensten von den Kleininsten.

Anders als in Woldenhorn weist das Erdbuch von 1747 keine nennenswerten Landumstellungen nach der Vermessung von C. L. Diehn mehr auf. Allerdings ist von den Ahrensburger Haupthofwiesen eine Heuwiese an die Dorfschaft abgegeben worden, von der 20 Fuder Heu eingefahren werden konnten. Diese Heumenge war bei der Egalisierung der Bünningstedter Bauernstellen offensichtlich noch erforderlich gewesen. Zusätzliche Landflächen, wie es die Bünningstedter Hufner in den Gerichtsprozessen zwischen1738 und 1740 für ihre vermehrten Dienste gefordert hatten, erhielten sie bei der Vermessung und Verteilung im Jahr 1747 nicht. Allerdings kam es 1747 noch einmal zu einer Umverteilung unter den Bauern und einer Egalisierung der Stellen, da die „Land-Lage“ von 1724 die Stellen noch nicht vollends gleich groß gemacht hatte. Drei der zehn Vollen Hufen und vier der sechs Halben Hufen sowie fünf der Großinsten mussten 1747 Landnutzungsanteile und auch Heuweide abgeben. Diese wurden unter den übrigen Stellen verteilt, um auf die vom Landmesser vorgegebenen einheitlichen Maße zu kommen.

Das Erdbuch von 1747 weist für Bünningstedt zehn Vollhufner mit jeweils rund 43 ha nutzbarer Landfläche sowie einer jährlichen Heuernte von 17 ¾ Fudern aus. Sechs Halbhufner bewirtschafteten davon jeweils rund die Hälfte mit 21,5 ha Land und einer Heuernte von 9 Fudern. Die sieben Großinsten hielten jeder rund 5,2 ha Land und fuhren jährlich 1,5 Fuder Heu ein. Außerdem gab es noch vier kleine Instenstellen und die Stelle des Dorfhirten. Zusammen nutzten diese Höfe eine Fläche von rund 595 ha Acker, Wiesen und Hofgrundstücken. Die jährliche Heuernte der Bünningstedter Bauern betrug rund 140 Fuder.


Quelle: Angela Behrens: Das Adlige Gut Ahrensburg von 1715 bis 1867, Stormarner Heft Nr. 23, Neumünster 2006

1766

Johann Jürgen Barner nahm nach seiner Vermessung und vor der überwiegenden, aber nicht vollständigen Verkoppelung der Bünningstedter Bauernfelder 1766 eine Neuverteilung der Höfe vor, die einer erneuten Egalisierung des Dorfes gleichkam. Statt der zehn Vollen und sechs Halben Hufen ließ Barner 15 Volle Hufen anlegen. Die sieben Großinstenstellen blieben erhalten, lediglich die Bünningstedter Walkmühle wurde wie eine Großinstenstelle mit Land ausgestattet.

Die 15 gleichgroßen Vollen Hufen stattete Barner mit knapp 32 ha Ackerland, rund 2 ha Buschweidland, zwischen 4 und 7,5 ha Wiesenland und mit jeweils einer Hofstelle von rund 5.000 qm aus. Damit verfügten die Bünningstedter Vollhufner über Höfe, die zwischen 38 und 42,5 ha groß waren. 16 Fuder Heu durfte jeder Vollhufner jährlich einfahren.

Ähnlich wie bei den Vollhufnern gestaltete sich der Verteilungsprozess auch bei den Großinsten. Jede Instenstelle wurde mit sieben Flächen bedacht. Diese sieben Flächen wurden als Koppeln bezeichnet und lagen zum Teil in den so genannten Instenkoppeln, in denen die Insten bisher ihre Landanteile hielten. Sechs Großinstenstellen erhielten rund 3,8 Hektar Ackerland, der Walkmüller erhielt 6,5 Hektar. Rund 2 ha Buschweide, rund 3,7 Hektar Wiesenland und eine jeweils 1.260 qm große Hofstelle rundeten die Zuteilung ab. Jährlich konnten die Großinsten 2 Fuder Heu ernten. Insgesamt ergibt sich damit bei der Verkoppelung für Bünningstedt, dass die ehemaligen zehn Vollhufner etwas Land verloren, eine Halbe Hufe aufgehoben wurde und unter die übrigen 15 Vollen Hufen verteilt wurde und dass die Großinsten zusammen insgesamt rund 4 Hektar mehr Land erhielten als 1747. Die Bünningstedter Allmende, von Barner als „Gute Weide“ eingestuft, umfasste ein Areal von rund 123 Hektar.

Der Vergleich von Diehns und Barners Vermessung für das Dorf Bünningstedt ergibt, dass die Dorfgemeinschaft 1766 insgesamt ein Gebiet von rund 680 Hektar Fläche bewirtschaften konnte, die Allmende nicht mitgerechnet. 256 Fuder Heu konnten auf den 23 Höfen jährlich verbraucht werden, ohne Berücksichtigung der Extra-Zuteilungen für den Bauernvogt. Im Vergleich dazu stand der Dorfgemeinschaft 1747 mit 245 Fudern nur etwas weniger Heu, aber mit fast genau 600 Hektar Ackerland rund 80 Hektar weniger landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung. Also brachte die Verkoppelung durch Barner dem Dorf Bünningstedt insgesamt einen Landgewinn und für fünf Halbhufner eine soziale und wirtschaftliche Aufwertung zu Vollhufnern. Von der Zunahme der Landfläche um 80 Hektar profitierten auch die acht Großinsten, die ihre Landfläche fast verdoppeln konnten. Im Zuge dieser Änderungen büßten zwar einzelne Vollhufner im Vergleich zu 1747 bis zu 4 Hektar Land ein, aber das Dorf als Ganzes profitierte von Barners Vermessung. Das zusätzliche Land war höchstwahrscheinlich 1747 noch nicht als Ackerland im Gut vermessen worden, weil es noch nicht gerodet war.


Quelle: Angela Behrens: Das Adlige Gut Ahrensburg von 1715 bis 1867, Stormarner Heft Nr.  23, Neumünster 2006

1788

Im Dorf Bünningstedt kam es nach 1788 bei den 15  Hufnern zu fünf Hofaufgaben, davon vier Konkurse. Die erste Hufe (A), die aus Altersgründen von ihrem Wirt im Jahr 1801 verkauft wurde,  wechselte danach bis 1806 siebenmal den Besitzer, bevor schließlich Joachim Bobsien nach vierjähriger Bewirtschaftung 1810 damit Konkurs anmelden musste. Hinrich Peter Dabelstein ersteigerte diese Hufe, die dann für den gesamten weiteren Untersuchungszeitraum dieser Arbeit in Familienbesitz verblieb.

Von den weiteren Bünningstedter Hufen meldeten 1816 zwei Hofwirte Konkurs an (E und F), ein dritter folgte 1817 (G). Einen fünften Hof (I) kaufte der Gutsherr, bevor der überschuldete Betrieb in Konkurs gehen konnte. Diese drei in Konkurs gegangenen Hufen  ersteigerte der Ahrensburger Gutsherr Carl Schimmelmann und vereinigte sie mit der 1817 angekauften Hufe zu einem herrschaftlichen Vorwerk, dass er nach seiner Frau Fanny „Fannyhof“ nannte.

Im Jahr 1819 verkaufte Hans Wölken im Alter von 46 Jahren seine seit 1772  von seinem Vater bewirtschaftete Hufe. Er gab den Betrieb auf, weil er kinderlos war und also keinen direkten Nachfolger hatte. Diese Hufe wurde in der Folge ein weiteres Mal verkauft, und zwar 1836. Der Hufner Ahrens hatte 1829 in eine andere Volle Hufe eingeheiratet (B), und 1838 verkaufte er seine alte Hofstelle. Insgesamt verblieben neun der zehn Hufen bis 1873 im Besitz der sie bewirtschaftenden Familien. Sechs der Hufnerfamilien hielten ihre Hufen nicht erst seit der Aufhebung der Leibeigenschaft im Jahr 1788, sondern bereits seit der Verkoppelung im Jahr 1766, und vier dieser Hufnerfamilien waren sogar schon seit der Egalisierung durch Detlev Rantzau im Jahr 1747 Wirte ihrer Hufen.

Von den fünf neuen Hufen (A, G, J, K, L), die der Schatzmeister im Rahmen der Verkoppelung 1766 hatte anlegen lassen, ging eine Hufe zurück an den Gutsherren. Zwei der Hufen wurden aus Altersgründen von ihren Hofwirten an neue Besitzer verkauft. Zwei der Hufen blieben dauerhaft in Familienbesitz. Das heißt, dass es für die Entwicklung der Hufenwirtschaft nach den Agrarrefromen egal war, wie lange der Hof schon bestanden hatte und die Hufnerfamilie ihn bewirtschaftet hatte: Auch für die relativ neuen Hufen traf ungefähr proportional das ein, was den länger bestehenden Hufen widerfuhr.

Somit waren im Dorf Bünningstedt nach der Vererbpachtung im Jahr 1788 bis zur endgültigen Reallastenablösung im Jahr 1873 sechs Hufen von einmaligem oder wiederholtem Besitzerwechsel außerhalb der Familie betroffen. Und obwohl es gesetzlich als Verstoß gegen die Bauernschutzklausel verboten war, gingen mit den zum Fannyhof zusammengefassten vier Hufen mit rund 220 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche immerhin rund  27 Prozent der Hufen

aus bäuerlicher Bewirtschaftung in gutsherrschaftliche Bewirtschaftung über. Die Niederlegung einer bäuerlichen Hufe und die Einziehung zur Gutswirtschaft wurde eigentlich mit 500 Reichstaler Strafgeld geahndet, wohl ein Grund dafür, weswegen die Ahrensburger Gutsherren nach der Einrichtung vom Fannyhof für die offizielle Familienstellenstatistik immer nur von vier verpachteten Hufen sprachen und den Meierhofpächter als „Hufenpächter“ deklarierten.

Die meisten Hofverkäufe und alle vier Konkurse von Hufen ereigneten sich während der napoleonischen Kriegszeit oder kurz danach bis zum Jahr 1819.  175 Soldaten und Offiziere der alliierten Truppen brachten es im Ahrensburger Gut allein im Dezember 1813 auf 665 Übernachtungen allein auf Bünningstedter Höfen. Inwieweit die 185 Reichstaler, die die Bünningstedter Bauern als Vergütung für diese Übernachtungen erhielten, die angefallenen Kosten kompensieren konnten und ob dieser Betrag jemals ausgezahlt worden ist, lässt sich anhand der Quellen nicht mehr verfolgen, zumal mit dem Betrag auch noch zahlreiche Fuhren der spannfähigen Ahrensburger Bauern abgegolten werden sollten. Eine mäßige Ernte im Jahr 1815, eine Missernte im Jahr 1816 und die erfrorene Wintersaat für das Jahr 1817 erschwerten die Situation der in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Bünningstedter Hufner.

Nur eine einzige Bünningstedter Hufe wird  ausserhalb der Kriegs- und Krisenzeit verkauft: Im  Jahr 1838 verkaufte Hufner  Ahrens seine Hufe (L), die er 1819 erworben hatte. Ahrens hatte 1829 in eine Bünningstedter Hufe eingeheiratet (B) und 1838 seine erworbene Hufe wieder verkauft an Hofwirt Voß.

Alle Bünningstedter Konkurse ereigneten sich im Zusammenhang mit den Auswirkungen der napoleonischen Kriege und der Missernten 1816 und 1817 auf die landwirtschaftliche Produktion. In Bünningstedt vollzog sich damit im Kleinen, was landesweit an der Tagesordnung war. Rolf Gehrmann hat bereits auf die allgemeine Zunahme der Konkurse in Schleswig-Holstein während der napoleonischen Kriegsjahre insbesondere zwischen 1804 und 1815 hingewiesen. Ausdruck dessen waren auch die fallenden Preise für Güter, Höfe und Grund und Boden, die in den Provinzialberichten der 1820er Jahre beklagt wurden: Nach der Hochphase der  Güterspekulation zu Beginn des 19. Jahrhunderts fielen allein in der Zeit von 1803 bis 1823 in Schleswig-Holstein die Preise für größere Güter um die Hälfte, und  „die Häufung von Zwangsverkäufen drückte die Bodenpreise schon bis zum Jahre 1822 im Herzogtum Schleswig bis auf den vierten Teil, in Holstein bis auf den dritten Teil derjenigen Werte, die sie vor zwanzig Jahren gehabt hatten“.
Neun von 15 Hufen, also 60 Prozent der 1788 von der Auflösung des gutswirtschaftlichen Systems in Bünningstedt erfassten Hufen, blieben im Besitz derselben Bauernfamilie, die sie auch zu jenem Zeitpunkt bereits bewirtschaftet hatte. Mit elf von 15 Hufen blieben rund 73 % der Bünningstedter Hufen nach den Agarrefromen des ausgehenden 18. Jahrhunderts im Verlauf des 19. Jahrhunderts in bäuerlichem Besitz. Diese elf verbleibenden Hufen, die bis 1875 im Flurbuch aufgezählt wurden, verfügten zu diesem Zeitpunkt über Land in der Größenordnung von 48 bis 53 Hektar, also über eine Fläche in genau der Größenordnung, die sie 1788 erhalten hatten.


Quelle: Angela Behrens: Das Adlige Gut Ahrensburg von 1715 bis 1867, Stormarner Heft Nr.  23, Neumünster 2006

1841

Bönningstedt

Dorf fast 3 M. nordöstlich von Hamburg; im Gute Ahrensburg; Ksp. Woldenhorn; enthält 15 Vollh., 8 Instenstellen, 2 Parcelen und 2 Kathen ohne Land.
Schuldistrict Woldenhorn.
Unter den Einwohnern sind: 1 Maurer, 1 Schuster, 1 Schneider und 1 Weber.
Areal: 1088 Steuert.
Der Boden ist größtenteils ein guter Mittelboden.


Quelle: Johannes von Schröder
Topographie des Herzogtums Holstein, des Fürstenthums Lübeck und der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, Oldenburg 1841, S. 99

1855

Bünningstedt
Bönningstedt, vorm. Bunningstede

Dorf fast 3 M. nordöstlich von Hamburg; im Gute Ahrensburg; Ksp. Woldenhorn;
enthält 11 Vollh., 8 Instenstellen, 2 Parcelen und 2 Kathen ohne Land.
2 Vollh. heißen Steenhoop
Schule (40 K.).
Vz. 1855. 321, worunter einige Handwerker.
Ar.: 1088 Steuert.
Der Boden ist größtenteils ein guter Mittelboden.
Ein Fahrweg nach Hoisbüttel hieß 1642 der Bünningstedter Borchweg.


Quelle: Johannes von Schröder und Hermann Biernatzki
Topographie des Herzogtümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, Oldenburg 1855, Erster Band, S. 272

1907

Bünningstedt
vormals Bunningstede, Bönningstedt.

Gemeinde, 281 Ew., 896 ha 17012 G.-R. Amtsbez., Ksp., Amtsger.,
Eisenbahnstation 3,7,km und Post Ahrensburg, einkl. Schule seit 1848.
Mit Ahrensburg und Hoisbüttel durch eine Chaussee, mit Wulfsdorf, Kremerberg und Timmerhorn durch Landwege verbunden. Der nördlich Teil der Au gelegene Teil der Gemeinde heißt Steenshoop, wahrscheinlich benannt nach einem steinumkränzten Hünengrabe, wird noch 1754 als selbständiges Dorf genannt.

Erwerb: Ackerbau, Viehzucht, Milchgewinnung. Mittelguter und sandiger Boden, an der Au Wiesen

Flurnamen: Bramkamp, Schäferdresch, Tannenkoppel, Langstück, Rugenbargskamp, Reesenbüttelerteich, Achternhof, Mittelkoppel, Heidekoppel, Hansdorferkamp, Kattenburg, Peterskamp, Gerkenkamp, Osternbrook, Ohlhorst, Huskoppel, Wörhof, Speckelblick, Ellerwiese; Wischhof, Fannyhof, Rehhagen, Hunnau, Hoppenbrook, Knöllenberg, Lüttkoppel, Langenort, Wullerforst, Grönstäd, Kielkoppel, Rehmkoppel, Bredekoppel, Heisterwinkel, Bergkoppel, Langwisch, Osterbrook, Wörwisch, Höhnkamp, Bornwisch, Ammersbek, Veerkantkoppel, Hörn, Bockberg, Midderweg, Jord, Gerstenkamp, Kulenwisch, Achterndamm, Strusdiekskoppel

Familiennamen: Timmermann, Dabelstein

Geschichtliches: Die Leibeigenschaft wurde 1788 aufgehoben. Als ein paar der bäuerlichen Besitzer den Verpflichtungen gegen den Gutsherrn nicht gerecht werden konnten, wurden ihre Hufen zu einem Gehöft „Fannyhof“ vereinigt. Im Anfange des vorigen Jahrhunderts brannte die Hälfte des Dorfes nieder.


Quelle: Ludwig Frahm
Stormarn und Wandsbek, Ein Hand- und Hausbuch der Heimatkunde, Poppenbüttel 1907, S. 51

1908

Bünningstedt

Landgem. im Amtsbez. Ahrensburg, 3 km nw. von Ahrensburg, an der Chaussee von Ahrensburg über Bünningstedt nach Hoisbüttel.
P., ESt. u. Ksp. Ahrensburg.
Areal 895 ha, davon Acker 715 ha, Wiesen 102 ha, Hölzung 14 ha. Reinertrag 16521 M, durchschnittlich vom ha Acker 19,47 M, Wiesen 32,61 M, Hölzung 7,35 M.
49 Wohng., 281 Ew. 69 Pf., 356 R., 300 Schafe .
Gemeindevorsteher : Hufner Dabelstein.
Bünningstedt gehörte früher zum Gut Ahrensburg. Die Vererbpachtung erfolgte 1788.

Die Gemeinde besteht aus mehreren Teilen: S. der Hunnau liegt gestreckt von So. – NW. „Dorfstraße“ mit den Höfen Fannyhof und Wörde, n. der Au (Brücke) liegt Steenhop.

Größere Besitzstellen in Dorfstraße: 51 ha, 1010 M R., Wilhelm Dabelstein. 56 ha, 1050 M, August Peemöller; 43 ha, 845 M, Hans Wriggers; 50 ha, 915 M, Johann Ahrens; 3 von 1-25 ha, 13 Häusler.
Die Ländereien sind eben und recht gut, n. in der Feldmark liegen die Timmerhorner Tannen mit angrenzendem Teich durch welchen der Iserbek fließt, welcher in die Hunnau mündet. Tannen und Teich gehören zu Bünningstedt.
Mehrere Handwerker und 3 Wirtshäuser.
Fannyhof liegt w. zwischen Dorfstraße und Wörden, der Hof wurde 1816 aus mehreren Hufen zusammengelegt, als ein paar bäuerliche Besitzer ihren Verpflichtungen gegen den Gutsherrn (nach den Bestimmungen der Vererbpachtung) nicht nachkommen konnten. Von 1860-1882 waren die Ländereien an Eingesessene von Bünningstedt, Timmerhorn, Kremerberg und Wulfsdorf parzellenweise meistbietend verpachtet, seit der Zeit hat der Besitzer von Ahrensburg die Bewirtschaftung wieder selbst übernommen.

Areal 263 ha, 5234 M R., das Wohnhaus ist ein älteres niedriges massives Gebäude, 4 Wirtschaftsgebäude sind neu. 3 Arbeiterwohnungen, davon 2 mit harter und 1 mit weicher Bedachung, letzteres dient den Saisonarbeitern als Wohnung und wird Russenkate genannt.
Wörde w. von Fannyhof am Ausgang des Dorfes nach Hoisbüttel, 70 ha, 1256 M R., Gustav Dabelstein; 49 ha, 852 M, Wilh. Timmermann, 2 Häuser.
Steenhop, n. Teit von Bünningstedt jenseits der Hunnau; 53 ha, 1177 M, Kummerfeld, 4 kleinere Stellen, 3 Häuser, einklass. Schule, Schmiede.
Ausgebaut: Bünningstedtfeld, Einzelstelle nö., auch „Im Sande“ genannt; Rehhagen, Einzelstelle n., am Steindamm von Bargteheide nach Bergstedt; Hornau nw., am Steindamm, umfangreiche Geflügelzüchterei; Kremerberg ö., 2 Arbeiterwohnungen an der Grenze der Gemeinde Kremerberg.


Quelle: Henning Oldekop
Topographie des Herzogtums Holstein, Kiel 1908, II Band, XIII. Kreis Stormarn, S. 27

1936

Bünningstedt
Name des Ortes in früherer Zeit: Bunningstedt.

Der Ort wirt 1314 zuerst urkundlich genannt.
Bünningstedt liegt an der Hunnau, an der Straße Ahrensburg-Hoisbüttel.

Einwohner: 1803: 197, 1900: 250, 1933: 350, 1936: 972 einschließlich der Siedlungen. Die Erwerbsquellen der Einwohner bestanden bis 1933 ausschließlich in Landwirtschaft.

Flurnamen (vor der Verkopplung): Achter den Höfen , Bergkamp, Kortenkamp, Brahmkamp, Gernkamp, Auf dem Knellenberg, Reehäger Brook, In de Hörn, Osterbrokschen Schlag, Im Backels, Auf der Fahrt, Borg Weg, Hünn-Aue, Grevings Schlag, Struß Teich, Steenbarg, Bei der Kahlen Grund, Grevings Berg, Heister Winckel, Melers Kamp, Vieh, Auf dem Sande, Hopfenkamp, Auf der Krönicke, Bei der Dornen Writ, Sandkamp, Langstücken, Rugenbarg, Voßbarg, Teichskamp In der Kuhle, Beim Umblauf, Auf den Steinklippen Auf dem Bocks Berge, Bei der Greven Wiese, Querstücken, Steinhop, Auf der Ollenhorst, Bäedel, Hoppen-Brook, Speckelblek, Ellernwiese, Bullenwiese, Papendöncken Teich, Poggensieck, Behrens Ry, Reehagen, Ammersbeck, Schäferdreesch, Der Bornigte Berg.

Familiennamen: Wriggers, Dabelstein seit 1596, Peemöller seit 1850 nachweisbar.

Geschichtliches: Die Leibeigenschaft wurde 1788 aufgehoben. Als einige der bäuerlichen Besitzer den Verpflichtungen gegen den Gutsherrn nicht gerecht werden konnten, wurden ihre Hufen zu dem Vorwerk „Fannyhof“ vereinigt.


Quelle: Constantin Bock von Wülfingen und Walter Frahm
Stormarn, Der Lebensraum zwischen Hamburg und Lübeck, Hamburg 1938, S. 626